Freitag, 24. Juni
Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen (BFH)
Forderungen sind in der Handels- und Steuerbilanz auszuweisen, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest zu rechnen ist. Ohne Bedeutung ist dabei, ob am Bilanzstichtag die geltend gemachten Ansprüche noch abgerechnet werden müssen (BFH, Beschluss v. 14.4.2011 - X B 104/10, NV; veröffentlicht am 22.6.2011).
