Freitag, 06. Juni
Zeitliche Grenze der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen (BFH)
Der BFH hat mit zwei Entscheidungen seine bisherige Rechtsprechung zur Rücknahme des Verzichts auf eine Umsatzsteuerbefreiung (§ 9 UStG) klargestellt. Hiernach kann der Verzicht - entgegen Abschn. 9.1. Abs. 3 Satz 1 des UStAE - zurückgenommen werden, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung anfechtbar oder aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung gemäß § 164 AO noch änderbar ist (BFH, Urteile v. 19.12.2013 - V R 6/12 und V R 7/12; jeweils veröffentlicht am 4.6.2014).
