Mittwoch, 25. Januar
Zahlung von Verwarnungsgeldern durch Arbeitgeber kein Lohn (FG)
Die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Paketzustelldienst führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Fahrern und unterliegt daher nicht der Lohnsteuer (FG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2016 - 1 K 2470/14 L; Revision zugelassen).
