Dienstag, 12. Januar
Wöchentliche Zimmervermietung zum Zweck der Prostitution steuerfrei (FG)
Die wochenweise Vermietung von möblierten Zimmern an Prostituierte ist kein Fall einer kurzfristigen Beherbergung, die aus der Umsatzsteuerbefreiung für Grundstücksvermietungen ausgenommen ist (FG Hamburg, Urteil v. 17.9.2015 - 2 K 253/14, rechtskräftig).
