Montag, 13. Februar
Wirtschaftliches Eigentum bei Sale-and-lease-back-Gestaltungen (BFH)
Wirtschaftliches Eigentum nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO des Leasingnehmers an dem Leasinggegenstand kommt nicht in Betracht, wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes länger als die Grundmietzeit ist und dem Leasinggeber ein Andienungsrecht eingeräumt ist (BFH, Urteil vom 13.10.2016 - IV R 33/13; veröffentlicht am 08.02.2017).
