Samstag, 14. Juni
Winterdienst auf Gehwegen und Hausanschluss begünstigt (BFH)
Der VI. Senat des BFH hat (entgegen BMF-Schreiben v. 10.1.2014, Tz. 9) entschieden, dass auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein können. Nach einem weiteren Urteil gilt entsprechendes bei der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (BFH, Urteile v. 20.3.2014 - VI R 55/12 und VI R 56/12; jeweils veröffentlicht am 11.6.2014).
