Dienstag, 24. April
Wilder Streik befreit Airline nicht von Ausgleichsverpflichtung (EuGH)
Ein wilder Streik des Flugpersonals, der auf die überraschende Ankündigung einer Umstrukturierung folgt, stellt keinen "außergewöhnlichen Umstand" dar, der die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen befreit (EuGH, Urteil v. 17.04.2018 - C-195/17, C-197/17 bis C 203/17, C-226/17, C-228/17, C-254/17, C-274/17, C-275/17, C-278/17 bis C-286/17 und C-290/17 bis C-292/17).