Samstag, 17. September
Wiederholter Wechsel der Gewinnermittlungsart (BFH)
Nach wirksam ausgeübtem Gewinnermittlungswahlrecht ist ein wiederholter Wechsel für das gleiche Wirtschaftsjahr auch vor Eintritt der Bestandskraft nur bei Vorliegen eines besonderen Grundes zulässig. Der bloße Irrtum über die steuerlichen Folgen dieser Wahl ist kein solcher besonderer Grund (BFH, Urteil v. 02.06.2016 - IV R 39/13; veröffentlicht am 14.09.2016).
