Dienstag, 17. April
Abzug von Aufwendungen eines nebenberuflich tätigen Übungsleiters (BFH)
Erzielt ein Sporttrainer, der mit Einkünfteerzielungsabsicht tätig ist, steuerfreie Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG, kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen (BFH, Urteil v. 20.12.2017 - III R 23/15; veröffentlicht am 11.04.2018).