Donnerstag, 31. Dezember
Wertminderung bei VW-Autos nicht abzugsfähig (Bundestag)
Die vermeintliche Wertminderung eines Autos durch erhöhte Abgaswerte wie im Fall von Volkswagen kann nach Aussage der Bundesregierung "nicht im Rahmen einer Einkunftsart als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht werden". Für Steuerpflichtige seien "abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit den Anschaffungskosten vermindert um die Absetzungen für Abnutzungen anzusetzen", heißt es in der Antwort (BT-Drucks. 18/7126) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
