Donnerstag, 22. September
Wert einer Arztpraxis (BFH)
Orientiert sich der für eine Arztpraxis mit Vertragsarztsitz zu zahlende Kaufpreis ausschließlich am Verkehrswert, so ist in dem damit abgegoltenen Praxiswert der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt untrennbar enthalten. Neben dem Praxiswert wird ein weiteres immaterielles Wirtschaftsgut "Wirtschaftlicher Vorteil einer Vertragsarztzulassung" nicht angeschafft (BFH, Urteil v. 9.8.2011 - VIII R 13/08; veröffentlicht am 21.9.2011).
