Dienstag, 17. September
Werbungskostenabzug trotz vorübergehender Eigennutzung? (BFH)
Die Eigennutzung einer Immobilie steht dem Abzug von Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich entgegen. Der Umstand, dass die Eigennutzung "behelfsmäßig" sein sollte und im Hinblick auf einen Verkauf oder eine Vermietung kurzfristig hätte beendet werden können, ändert daran nichts (BFH, Urteil v. 9.7.2013 - IX R 21/12, NV; veröffentlicht am 11.9.2013).
