Dienstag, 11. September
Werbungskostenabzug für Sprachkurs im Ausland (FG)
Auch wenn ein in den Anden in Ecuador durchgeführter Spanischsprachkurs für Fortgeschrittene nur Spanisch-Grundkenntnisse vermittelt, diese aber für die berufliche Tätigkeit der teilnehmenden Exportsachbearbeiterin ausreichen, kann der Kurs beruflich veranlasst sein. Neben dem hälftigen Werbungskostenabzug der Reisekosten sind die Kursgebühren in voller Höhe zu berücksichtigen (FG Sachsen, Urteil 16.5.2012 - 8 K 1691/06).
