Montag, 30. September
Werbungskostenabzug bei steuerfreiem Aufwendungsersatz (BFH)
Eine vom Arbeitgeber geleisteten Aufwandsentschädigung für ein häusliches Arbeitszimmer steht als steuerfreie Einnahme in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer. Das bedeutet, dass die Einkünfte des Steuerpflichtigen zwar um den steuerfreien Betrag zu kürzen sind, dass dann aber nach § 3c EStG auch der Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer um diesen Betrag zu kürzen ist (BFH, Urteil v. 13.6.2013 - VI R 37/11, NV; veröffentlicht am 25.9.2013).
