Montag, 18. Februar
Werbungskosten bei Abgeltungsteuer in Ausnahmefällen möglich (FG)
Der 9. Senat des FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Abzug von Werbungskosten in tatsächlicher Höhe jedenfalls in den Fällen auf Antrag möglich ist, in denen der tarifliche Einkommensteuersatz bereits unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags unter dem Abgeltungssteuersatz von 25% liegt (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.12.2012 - 9 K 1637/10; Revision zugelassen).
