Dienstag, 07. Oktober
Werbungs- oder Anschaffungskosten für eine Vermögensanlage (FG)
Beratungskosten, die im Zusammenhang mit einem Erwerb anfallen, sind dann Anschaffungskosten, wenn die Kaufentscheidung bereits grds. getroffen worden ist. Vergeblich aufgewandte Beratungskosten anlässlich der fehlgeschlagenen Gründung einer Kapitalgesellschaft gehören zu den Anschaffungsnebenkosten einer - erstrebten - Beteiligung und nicht zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (FG Hamburg, Urteil v. 23.4.2014 - 6 K 248/13, rechtskräftig).
