Samstag, 02. November
Werbungkostenabzug bei "teilweiser" Aufgabe der Vermietungsabsicht (BFH)
Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung sind nicht (mehr) in vollem Umfang als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zu vermieten hinsichtlich einzelner Teile bzw. Räume der Wohnung aufgegeben hat (BFH, Urteil v. 12.6.2013 - IX R 38/12; veröffentlicht am 23.10.2013).
