Donnerstag, 04. Februar
Weitere EDV-Berufsbilder zahlen keine Gewerbesteuer mehr (BFH)
Neben dem sog. Software Engineering zählt auch die Administratorentätigkeit, die Betreuung, individuelle Anpassung und Überwachung von Systemsoftware sowie die Tätigkeit als leitender Manager von großen IT-Projekten zu den freiberuflichen Arbeiten, sofern die übrigen Voraussetzungen gegeben sind (BFH, Urteile v. 22.9.09 - VIII R 31/07; VIII R 63/06 und VIII R 79/06; veröffentlicht am 3.2.2010).
