Montag, 20. September
Wegfall des Veranlagungswahlrechts von Ehegatten (BFH)
Ehegatten leben dauernd getrennt, wenn die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht mehr besteht. Die bloße Ankündigung eines Ehegatten, sich trennen zu wollen, ist für eine Beendigung der Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht ausreichend (BFH, Urteil v. 28.4.2010 - III R 71/07; NV).
