Montag, 30. Juni
Wechsel zur Fahrtenbuchmethode (BFH)
Die Fahrtenbuchmethode ist nur dann zu Grunde zu legen, wenn der Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug nutzt; ein unterjähriger Wechsel von der 1%-Regelung zur Fahrtenbuchmethode für dasselbe Fahrzeug ist nicht zulässig (BFH, Urteil v. 20.3.2014 - VI R 35/12; veröffentlicht am 25.6.2014).
