Donnerstag, 03. Januar
Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 (BFH)
Das Wahlrecht nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 ErbStRG auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 auf Erwerbe von Todes wegen, für die die Steuer nach dem 31.12.2006 und vor dem 1.1.2009 entstanden ist, konnte bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung, längstens bis einschließlich 30.6.2009 ausgeübt werden (BFH, Beschluss v. 21.11.2012 - II B 78/12; veröffentlicht am 2.1.2013).
