Freitag, 11. Januar
Wahl der getrennten Veranlagung als Gestaltungsmissbrauch? (BFH)
Die nachträgliche Ausübung des Wahlrechts zur getrennten Veranlagung durch die Ehefrau ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich i.S. des § 42 AO, weil die Ehefrau dadurch die von ihrem Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer ganz oder teilweise erstattet bekommt, während die sich für den Ehemann nach Anrechnung der Vorauszahlungen ergebenden Zahllasten nicht mehr beigetrieben werden können (BFH, Urteil v. 30.8.2012 - III R 40/10, NV; veröffentlicht am 2.1.2013).
