Freitag, 24. November
Vorsteuern aus Briefkastenrechnungen (EuGH)
Für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug durch den Empfänger von Gegenständen oder Dienstleistungen ist es nicht erforderlich, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt wird, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist (EuGH, Urteil v. 15.11.2017 - C-374/16 und C-375/16).
