Montag, 12. November
Vorsteueraufteilung nach Flächen- oder Umsatzverhältnis? (EuGH)
Deutschland kann die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden zwar grds. nach dem Flächenverhältnis vorschreiben. Voraussetzung ist jedoch, dass das Flächenverhältnis eine präzisere Bestimmung gewährleistet als die Umsatzmethode (EuGH, Urteil v. 8.11.2012 - Rs. C-511/10; BLC Baumarkt).
