Freitag, 30. September
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden (BFH)
Bei der Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes kommt es für den Vorsteuerabzug auf die prozentualen Verwendungsverhältnisse des gesamten Gebäudes an. Bei der Herstellung eines solchen Gebäudes ermöglicht der objektbezogene Flächenschlüssel regelmäßig eine sachgerechte und "präzisere" Berechnung des Rechts auf Vorsteuerabzug als der gesamtumsatzbezogene oder der objektbezogene Umsatzschlüssel (BFH, Urteil v. 10.08.2016 - XI R 31/09, veröffentlicht am 28.09.2016).
