Freitag, 09. März
Vorsteuerabzug vor Gründung einer Personengesellschaft (EuGH)
Eine Regelung, wonach weder die Gesellschafter noch die Gesellschaft selbst ein Recht auf Vorsteuerabzug für Investitionskosten geltend machen dürfen, die vor Gründung und Eintragung dieser Gesellschaft für die Zwecke und im Hinblick auf die wirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft getragen wurden, ist europarechtswidrig. Des Weiteren darf einer Gesellschaft der Vorsteuerabzug nicht deshalb versagt werden, weil die Rechnung vor Eintragung und mehrwertsteuerlicher Erfassung dieser Gesellschaft auf ihre Gesellschafter ausgestellt wurde (EuGH, Urteil v. 1.3.2012 - Rs. C-280/10).
