Montag, 22. Dezember
Vorsteuerabzug: Leistungsbeschreibung in der Rechnung (BFH)
Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass in der Rechnung eine Leistungsbeschreibung enthalten ist, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglicht.
?Für technische Beratung und technische Kontrolle im Jahr 1996 berechnen wir 100 000 DM zzgl. 15 % Mehrwertsteuer 15 000 DM
Rechnungsbetrag 115 000 DM.....?
Die Rechnung enthält keine weiteren Angaben zur Leistungsbeschreibung; in ihr wird auch nicht auf Geschäftsunterlagen verwiesen. Auf der Rechnung ist weder der Geschäftsgegenstand der B-AG noch der A-GmbH angegeben.Streitig war, ob die A-GmbH aus dieser Rechnung den Vorsteuerabzug geltend machen kann.Entscheidung des BFH:Der BFH hat dies verneint.
