Freitag, 21. Oktober
Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell (FG)
Sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug wegen unzutreffender Rechnungsangaben nicht erfüllt, kann im Billigkeitsverfahren ausnahmsweise ein Vorsteuerabzug in Betracht kommen, wenn der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer gutgläubig war und alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen (FG München, Urteil v. 26.07.2016 - 2 K 710/14; Revision zugelassen).
