Freitag, 10. August
Vorsteuerabzug einer Holdinggesellschaft (FG)
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte über den Vorsteuerabzug einer Holdinggesellschaft zu entscheiden, die selbst kein operatives Geschäft betreibt, sondern administrative Leistungen an eine Beteiligungsgesellschaft erbringt. Nach Ansicht des Finanzgerichts stand der Holdinggesellschaft im Streitfall der uneingeschränkte Vorsteuerabzug zu (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10.5.2012 - 5 K 5264/09; NZB erhoben).
