Donnerstag, 05. April
Vorsteuerabzug bei Zweifeln über Verwendungsabsicht (EuGH)
Ein Steuerpflichtiger, der als solcher ein Investitionsgut erworben und es dem Vermögen des Unternehmens zugeordnet hat, ist berechtigt, die auf den Erwerb dieses Gegenstands entrichtete Mehrwertsteuer in dem Steuerzeitraum abzuziehen, in dem der Steueranspruch entstanden ist, auch wenn dieser Gegenstand nicht sofort für unternehmerische Zwecke verwendet wird (EuGH, Urteil v. 22.3.2012 - Rs. C-153/11).
