Montag, 22. November
Vorsteuerabzug bei unzutreffender Angabe der Steuernummer (BFH)
Enthält die Rechnung nur eine Zahlenkombination und Buchstabenkombination, bei der es sich nicht um die dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer handelt, ist der Leistungsempfänger - vorbehaltlich einer Rechnungsberichtigung - nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (BFH, Urteil v. 2.9.2010 - V R 55/09; veröffentlicht am 17.11.2010).
