Donnerstag, 29. Juli
Vorsteuerabzug bei unzutreffenden Rechnungsangaben (EuGH)
Ist in einer Rechnung der Zeitpunkt einer Dienstleistung nicht korrekt angegeben, steht dies einem Abzug der Vorsteuer nicht entgegen, sofern sämtliche materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind und der Steuerpflichtige der betreffenden Behörde vor Erlass ihrer ablehnenden Entscheidung eine berichtigte Rechnung zuleitet, in der der zutreffende Zeitpunkt vermerkt ist (EuGH, Urteil v. 15.7.2010 - C 368/09).
