Freitag, 02. Januar
Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen (BFH)
Den Nachweis darüber, dass ein anderer Unternehmer Steuern für Lieferungen oder sonstige Leistungen gesondert in Rechnung gestellt hat, kann der Unternehmer mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln führen (BFH, Urteil v. 23.10.2014 - V R 23/13; veröffentlicht am 23.12.2014).
