Dienstag, 02. Oktober
Vorsteuerabzug bei Bürogemeinschaften (BFH)
Eine Rechnung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug, wenn sich die Angaben auf "Personalgestellung - Schreibarbeiten" sowie "Büromaterial, Porto, EDV, Fachliteratur" beschränken (BFH, Urteil v. 15.5.2012 - XI R 32/10, NV; veröffentlicht am 19.9.2012).
