Donnerstag, 03. September
Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Onlinehandel (FG)
Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln hat sich mit den Voraussetzungen einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung beschäftigt. Im Streitfall ging es um die Anforderung der "vollständigen Anschrift des leistenden Unternehmers". Das FG Köln hält in Anbetracht der technischen Fortentwicklung und der Änderung von Geschäftsgebaren die Anforderung der bisherigen Rechtsprechung an die Anschrift, dass dort geschäftliche Aktivitäten stattfinden, für überholt (FG Köln, Urteil v. 28.4.2015 - 10 K 3803/13; Revision anhängig).
