Samstag, 15. Oktober
Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer "Briefkastenfirma" (FG)
Wird in Rechnungen der Sitz des leistenden Unternehmens nicht richtig angegeben, kann der Leistungsempfänger trotzdem zum Vorsteuerabzug berechtigt sein (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.04.2016 - 1 K 1158/14; Revision anhängig).
