Donnerstag, 28. Januar
Vorsteuerabzug aus nachträglich erstellten Rechnungen (BFH)
Bei Ausweis eines überhöhten Steuerbetrags steht dem Leistungsempfänger der darin enthaltene - gesetzlich geschuldete - Betrag als Vorsteuer zu. Ein Vorsteuerabzug wegen Erhöhung der Bemessungsgrundlage erfordert die nachträgliche Vereinbarung eines Entgelts und die tatsächliche Zahlung des vereinbarten Entgelts (BFH, Urteil v. 19.11.2009 - V R 41/08; veröffentlicht am 27.1.2010).
