Freitag, 24. Februar
Vorsteuerabzug auch bei Betrugsabsicht des Lieferers (BFH)
Dem Vorsteuerabzug aus einer Lieferung steht nicht entgegen, dass der Lieferer zivilrechtlich nicht Eigentümer des Liefergegenstands ist und darüber hinaus beabsichtigt, den gelieferten Gegenstand vertragswidrig nochmals an einen anderen Erwerber zu liefern (BFH, Urteil v. 8.9.2011 - V R 43/10; veröffentlicht am 22.2.2012).
