Montag, 09. März
Vorsteuerabzug: Angabe des Lieferzeitpunkts in der Rechnung (BFH)
Der Zeitpunkt der Lieferung ist in einer Rechnung auch dann zwingend anzugeben, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist.
Der Zeitpunkt der Lieferung ist in einer Rechnung auch dann zwingend anzugeben, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist.