Montag, 13. Februar
Vorschusszahlungen in einem Verlagsvertrag (BFH)
Nicht rückzahlbare Zahlungen, die ein Verlag zum Zweck der Vorfinanzierung erwarteter GEMA-Zahlungen an den Urheber leistet und die mit den Ausschüttungen der GEMA zu verrechnen sind, sind unabhängig davon, ob sie als vorzeitige Teilerfüllung einer Vergütungspflicht des Verlages anzusehen sind, mit dem Zufluss als Betriebseinnahmen zu erfassen (BFH, Urteil vom 02.08.2016 - VIII R 4/14; veröffentlicht am 08.02.2017).
