Montag, 17. Dezember
Vorläufigkeitskatalog in Bezug auf die Gewerbesteuer erweitert (BMF)
Beim BFH ist zurzeit ein Revisionsverfahren anhängig, in dem zu beurteilen ist, ob die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG) verfassungsgemäß ist. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, Steuerfestsetzungen insoweit vorläufig durchzuführen. Es ist daher nicht mehr erforderlich, Einspruch einzulegen, um den Steuerfall wegen dieser Frage bis zu einer Entscheidung des BVerfG "offen" zu halten (BMF, Schreiben v. 10.12.2012 - IV A 3 - S 0338/07/10010).
