Freitag, 09. Dezember
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Erzwingungshaft (FG)
Das FG kann auch dann noch vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Antrag des FA auf Anordnung von Erzwingungshaft gewähren, wenn das Amtsgericht bereits einen Haftbefehl erlassen hat (FG Köln, Urteil v. 12.10.2016 - 3 V 593/16; Beschwerde zugelassen).
