Montag, 31. Oktober
Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags (Gleich lautende Erlasse)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Verfassungsmäßigkeit der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben und der Hinzurechnungen nach § 8 Nummer 1 Buchstaben a, d, e und f GewStG Stellung genommen (Gleich lautende Erlasse v. 28.10.2016 - S 0338/67).
