Mittwoch, 08. Mai
Vorläufig keine Besteuerung von sog. Scheinrenditen (FG)
"Scheingewinne" aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) müssen vorläufig nicht versteuert werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln. Innerhalb der Rechtsprechung sei umstritten, ob Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen führen. Daher dürften entsprechende Steuerbescheide bis auf Weiteres nicht vollzogen werden, so der 10. Senat (FG Köln, Beschluss v. 10.4.2013 - 10 V 216/13; Beschwerde zugelassen).
