Mittwoch, 09. Oktober
Vorfälligkeitsentschädigungen als nachträgliche Werbungskosten (FG)
Vorfälligkeitsentschädigungen sind nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen (FG Düsseldorf, Urteil v. 11.9.2013 - 7 K 545/13 E; Revision zugelassen).
