Montag, 23. Oktober
Vorauszahlungen für Zeiträume nach dem Tod (FG)
Gegenüber dem Erblasser festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen auch für ein Kalendervierteljahr, das erst nach dessen Tod beginnt, sind vom Erben als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig (FG Münster, Urteil v. 31.08.2017 - 3 K 1641/17 Erb; Revision zugelassen).
