Sonntag, 31. August
Voraussetzungen der steuerbegünstigten Personenbeförderung (FG)
Der Gesetzgeber knüpft die Steuerermäßigung für Personenbeförderung an zwei Voraussetzungen, zum einen die Beförderungsart und zum anderen die Beförderungsstrecke. Beides sind objektiv an die Leistung und nicht an den Leistungserbringer anknüpfende Merkmale. Dass nach Personenbeförderungsrecht nur fachlich geeignete Personen eine für die Personenbeförderung notwendige Genehmigung erhalten, hat keine steuerlichen Auswirkungen (FG Münster, Urteil v. 17.6.2014 - 15 K 3100/09 U; Revision nicht zugelassen).
