Donnerstag, 15. Juli
Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung eines Ledigen (BFH)
Bei einem ledigen Steuerpflichtigen spricht gegen die doppelte Hausführung, wenn er im Haus der Eltern lebt und dabei keine eigene Küche hat und weder Miete noch Nebenkosten an die Eltern bezahlt hat (BFH, Beschluss v. 4.5.2010 - VI B 156/09; NV).
