Mittwoch, 29. Oktober
Von Mietwagenunternehmern durchgeführte Krankentransporte (BFH)
Der im nationalen Recht vorgesehene ermäßigte Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr durch Taxen ist unionsrechtskonform und gilt grundsätzlich nicht für entsprechende von Mietwagenunternehmern erbrachte Leistungen. Anders kann dies sein, wenn von einem Mietwagenunternehmer durchgeführte Krankentransporte auf mit Krankenkassen geschlossenen Sondervereinbarungen, die ebenfalls für Taxiunternehmer gelten, beruhen (BFH, Urteil v. 2.7.2014 - XI R 39/10; veröffentlicht am 22.10.2014).
