Montag, 05. August
Voller Fahrtkostenabzug für Flugbegleiter (FG)
Bei einer Flugbegleiterin ist der Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Einsatzflughafen nicht auf die sog. Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer begrenzt. Zu berücksichtigen sind Werbungskosten in Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten (FG Münster, Urteil v. 2.7.2013 - 11 K 4527/11 E; Revision zugelassen).
